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Coronavirus
Informationen der Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg zu Unterstützung für die Oldenburger Wirtschaft!
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg ist die Ansprechpartnerin für die Belange der Oldenburger Unternehmen und informiert Sie nachfolgend über Hilfen und Fördermöglichkeiten, um den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Oldenburg aktiv zu begegnen.
Fördergelder & finanzielle Unterstützung durch Bund und Land
Corona-Soforthilfen
Corona-Förderprogramme auf einen Blick
Einen aktuellen Überblick über aktuelle Corona-Hilfsprogramme, der vom Oldenburger Beratungsunternehmen MCON zusammengestellt wurde, können Sie der Datei Euro-Office-Übersicht-Corona Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen » (PDF, 0,6 MB) entnehmen.
Corona-November- und Dezemberhilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt die durch Schließung direkt und indirekt betroffenen Unternehmen. Es werden dabei bis zu 75 Prozent des Umsatzes erstattet.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5.000 Euro beantragen.
Eine Verlängerung der November- und Dezemberhilfe wird es in der Form nicht geben.
Anträge können bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Neustarthilfe
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Alternativ zur Überbrückungshilfe III kann einmalig die Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro (beziehungsweise im Falle von Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern bis zu 30.000 Euro) beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird.
Haben die Soloselbständigen beziehungsweise die Kapitalgesellschaften im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen.
Soloselbständige können den Antrag direkt oder über einen prüfenden Dritten stellen. Soloselbständige mit Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaften müssen den Antrag über einen prüfenden Dritten stellen. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.
WICHTIG: Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 mit verbesserten Konditionen. Es werden nun auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufliche unterstützt, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind.
Soloselbständige können alternativ zur Fixkostenerstattung für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 eine einmalige Betriebskostenpauschale –„Neustarthilfe“– in Höhe von 50 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 bis maximal 7.500 Euro bekommen. Diese Hilfe kann im Gegensatz zur vorherigen Fixkostenerstattung auch für die private Lebenshaltung eingesetzt werden.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Soloselbständige können bis maximal 5.000 Euro einen Direkt-Antrag über ELSTER stellen.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
KfW-Unternehmerkredit
Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie einen KfW-Kredit beantragen. Dies ist bei Ihrer Bank oder Sparkasse möglich.
Niedersachsen-Schnellkredit
Unterstützung des Landes Niedersachsen für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Die Beantragung erfolgt über die NBank und ist auch für gemeinnützige Organisationen möglich.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Finanzielle Unterstützung durch die Stadt Oldenburg
Die Stadt Oldenburg verfügt über kein eigenes Fördermittelprogramm. Unterstützung kann in folgendem Rahmen erfolgen:
Gewerbesteuer: Senkung/Stundung für Oldenburger Unternehmen
Von den Folgen der Corona-Krise ist auch die Oldenburger Wirtschaft stark betroffen. Um Umsatzeinbußen abzumildern und finanzielle Schieflagen abzuwenden, hat Oberbürgermeister Jürgen Krogmann entschieden, betroffenen Unternehmen und Betrieben das Angebot zu machen, die Gewerbesteuervorauszahlungen zu senken oder längstens bis zum 30. Juni 2021 zinslos zu stunden.
- Senkung oder Stundung der Gewerbesteuern
Ein formloser Antrag mit Darstellung des kausalen Zusammenhangs für den Bedarf der Senkung oder Stundung und Darlegung der Verhältnisse kann per E-Mail gesendet werden an:- gewerbesteuer(at)stadt-oldenburg.de
- Ihre Ansprechpartnerinnen:
- A - EL: Frau Rodiek, 0441 235-2387
- EM - L: Frau Strangmann, 0441 235-2389
- M - Q: Frau Kehmeyer, 0441 235-4139
- R - Z: Frau Lohmann, 0441 235-2388
- gewerbesteuer(at)stadt-oldenburg.de
- Nach Eingang des Antrages wird dieser schnellstmöglich bearbeitet. Die Gewerbetreibenden erhalten auf jeden Fall einen Bescheid oder eine Nachricht. Es wird gebeten von Anfragen zum Sachstand abzusehen.
Unterstützung für Mieter städtischer Objekte
Ferner wird die Stadt ihren gewerblichen Mietern von städtischen Objekten, die krisenbedingt in eine Notlage geraten, bei Mietzahlungen entgegenkommen.
- Ihre Ansprechpartnerin
Frau Petermann
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau
Team Vermietungen
Telefon: 0441 235-2224
Informationen des Kulturbüros der Stadt Oldenburg für die Oldenburger Kulturschaffenden
Hier finden Sie Informationen zu Finanzhilfen und weitere nützliche Hinweise für den Kultur- und Medienbereich.
Die entsprechenden Anträge sind bis zum 31. Mai 2021 an das Kulturbüro der Stadt Oldenburg zu stellen.
Aktuelle Informationen der Stadt Oldenburg
Einen Überblick über die aktuelle Infektionslage innerhalb der Stadt Oldenburg können Sie sich auf den Seiten des Gesundheitsamtes Oldenburg verschaffen.
Die aktuell für Oldenburg geltende Verordnung finden Sie auf den Seiten des Landes Niedersachsen.
Informationen: Verbände | Kammern | Ministerien
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer Oldenburg
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
DEHOGA Niedersachsen Landesverband
Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes
LfD Niedersachsen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) unterstützt Betriebe bei datenschutzkonformer Umsetzung der Corona-Verordnung.
Ihre Ansprechpersonen bei der Wirtschaftsförderung Stadt Oldenburg
- Klaus Zelder
Fachdienst Regionalentwicklung
Telefon: 0441-235-3098
E-Mail: klaus.zelder(at)stadt-oldenburg.de
- Patricia Achtert
Fachdienst Unternehmensservice
Telefon: 0441 235-2870
E-Mail: patricia.achtert(at)stadt-oldenburg.de
Des Weiteren können Sie sich auch gerne an die Ihnen bekannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung wenden.